im Krankheitsfall

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Sie benötigen Hilfe in der Familie als umfassenden Ersatz der Hausfrau/-mann bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kur?

Beispiele für einen Anspruch:

- Knochenbruch
- Bandscheibenvorfall
- Gallenblasenentfernung
- Hüftgelenksoperation
- Bettruhe während der Schwangerschaft
- Unterstützungsbedarf nach Entbindung

Die Elfen gewährleisten komplett die von der Krankenkasse verordnete Haushaltshilfe. Ihr Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlten Haushaltshilfe ist im Gesetz (§24h, §38 SGB V) verankert.

Die Elfen übernehmen Tätigkeiten für Sie wie:

- Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches

- Verpflegung & Zubereiten der Mahlzeiten

- Wäschepflege

- Kinderbetreuung & -beaufsichtigung

Das Besondere:

Nach Bewilligung rechnen wir direkt mit den Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen ab.

Schwangere haben einen Anspruch auf Haushaltshilfe solange der Arzt den Bedarf bescheinigt. Jede*r Versicherte hat einen Anspruch bis zu vier Wochen nach Krankenhausentlassung bei einer schweren Erkrankung, Operation oder Unfall. Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen. Dies tritt jedoch nur ein, wenn kein sonstiges Familienmitglied im Haushalt helfen kann.

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen.

Elfen die im Haushalt helfen

REDAXO 5 rocks!